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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

DRK-Kreisverband Wolfenbüttel e.V.

Am Exer 19a
38302 Wolfenbüttel

Tel. 05331-9750 200
Fax 05331-9750 201

E-Mail: info@drk-kv-wf.de

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Behinderteneinrichtungen, im Rettungsdienst, Altersheimen, Krankanhäusern oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet.
Die im Kreisverband Wolfenbüttel angebotenen Einsatzfelder sind

  • Familienentlastender Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Rettungsdienst

Wer kann teilnehmen?

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Wie so ein Jahr als Freiwillliger - ob als Bufdi oder im FSJ - aussehen kann, beschreibt Dominik Koch.

zum Bericht "Ein Jahr als Freiwilliger"

  • Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

    Unser Kreisverband bietet durch seine Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine Ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten entsprechende Einsatzstelle zu finden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären dies in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Es besteht die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

    Der Einsatz beginn in der Regel am 1. September eine Jahres.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten.
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom DRK-Kreisverband bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung werden zur Verfügung gestellt oder es wird eine Geldersatzleistungen gezahlt. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, können Sie bei uns erfragen.
    Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir beantworten Ihre Fragen gerne.

    Für Fragen zum FSJ im Familienentlastenden Dienst oder in der Behindertenarbeit schreiben Sie bitte eine Mail an infoinkluzivo.de.

    Bei Fragen zum FSJ im Rettungsdienst nehmen Sie bitte per Mail (infodrk-rettungsdienst-wf.de) mit uns Kontakt auf.

    Die Freiwilligendienste des DRK führen zudem eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.

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