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B. Schutz der Zivilbevölkerung

DRK-Kreisverband Wolfenbüttel e.V.

Am Exer 19a
38302 Wolfenbüttel

Tel. 05331-9750 200
Fax 05331-9750 201

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6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?

Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).