
Wenn Sie als Unternehmen Personal zu unseren Erste-Hilfe-Kursen entsenden oder eigene Kurse anmelden, können die Kosten in der Regel direkt mit Ihrer BG/Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Dafür sind die passenden Abrechnungsformulare Voraussetzung.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)
Für BGW-Mitglieder ist eine verbindliche Anmeldung vorab zur Beantragung der Kostenübernahme erforderlich.
Das Abrechnungsformular ist nur mit aufgedruckter Kostenübernahmebestätigung der BGW gültig.
Handschriftliche Ausfüllungen oder Ergänzungen sind nicht gültig.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN)
Das personalisierte Abrechnungsformular muss vorab beantragt werden.
Es wird Ihnen innerhalb von 5–7 Tagen postalisch zugesandt.
Wichtig: Nur dieses personalisierte Formular wird von der BGN anerkannt. Andere Formulare sind nicht gültig.
https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/praxishilfen-service/ersthelferausbildung
Gemeindeunfallversicherungsverband
(GUV)
Eine verbindliche Anmeldung und Genehmigung vorab ist erforderlich. Bitte bringen Sie die Genehmigung zusammen mit dem regulären Abrechnungsformular zum Kurs mit.
https://www.bs-guv.de/sicherheit-gesundheit-1/angebote-hilfe/erste-hilfe-foerderung
Landesunfallkasse Niedersachsen
(LUKN)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden.
Im Anschluss erhalten Sie das gesonderte Abrechnungsformular.
Wichtig: Andere Formulare werden von der LUK nicht anerkannt.
https://www.lukn.de/praevention/erste-hilfe-antragsverfahren
Für weitere Fragen zur Abrechnung, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige BG. Anbei finden Sie die jeweiligen Kontakte und Links:
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp
Nachstehend das Abrechnungsformular (welches in den meisten Fällen nutzbar ist) sowie eine Ausfüllhilfe.
Formular zur Abrechnung über die Berufsgenossenschaft
Erläuterungen zum Formular
Damit Ihre kostenlose Teilnahme am Seminar und die anschließende Abrechnung reibungslos funktionieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wichtig: Ohne die vollständig ausgefüllte BG-Liste ist eine für Sie kostenlose Teilnahme am Seminar leider nicht möglich.
Mitglieder der BGW müssen vor Beginn des Kurses zwingend eine Kostenübernahmeerklärung der BGW einholen.
Die Beantragung ist unkompliziert und kann direkt über die Homepage der BGW erfolgen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Seminarbeginn um die Kostenübernahme.
Sollten Abrechnungsformulare vorgelegt werden, die nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllt sind oder aus anderen Gründen keine Gültigkeit besitzen, behalten wir uns das Recht vor, die Teilnahmebescheinigung einzubehalten, bis die Zahlungsmodalitäten geklärt wurden.
Wir bitten um Verständnis.