Betrieblicher Berufsbildungsbereich nach §57 SGB IX durch andere Leistungsanbieter nach §60 SGB IX
Dies ist ein Angebot für junge Menschen mit klassischer Werkstattempfehlung (WfbM - Werkstatt für behinderte Menschen), die einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen. Der Betriebliche Berufsbildungsbereich nach §57 SGB IX durch andere Leistungsanbieter nach §60 SGB IX bietet die Möglichkeit beruflicher Orientierung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Die Dauer beträgt in der Regel 27 Monate. Im ersten Jahr können bei Betriebserprobungen die eigenen Stärken am Arbeitsplatz erlebt werden. Im zweiten Jahr werden die erlernten Fähigkeiten dann in einem ausgewählten Betrieb gefestigt, damit die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich werden kann. >> mehr Infomationen zum Betrieblichen Berufsbildungsbereich nach §57 SGB IX durch andere Leistungsanbieter nach §60 SGB IX
Betrieblicher Arbeitsbereich nach §58 SGB IX durch andere Leistungsanbieter nach §60 SGB IX
Wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, aber lieber auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt beschäftigt sein wollen, dann können Sie in Niedersachsen das Budget für Arbeit beantragen. Mit dem betrieblichen Arbeitsbereich bieten wir Menschen mit Behinderung durch Durchführung von Praktika Unterstützung bei der Orientierung und Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes mit dem Ziel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen, die durch das Budget für Arbeit gefördert wird. >> mehr Infomationen zum Betrieblichen Arbeitsbereich nach §58 SGB IX durch andere Leistungsanbieter nach §60 SGB IX
Unterstützte Beschäftigung (§55 SGB IX)
Unterstützte Beschäftigung ist eine ambulante Organisationsform der beruflichen Rehabilitation und der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben.
Im Gegensatz zu traditionellen Rehabilitationsmaßnahmen setzt Unterstützte Beschäftigung auf
- individuelle Unterstützung
- das Erstellen eines dynamischen, individuellen Fähigkeitsprofils
- Assessment in betrieblichen Realsituationen
- aktive, individuelle Arbeitsplatzakquisition
- direkte Unterstützung der Qualifizierung und Inklusion in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durch Job Coaching
- eine intensive Beratung und konkrete personelle Unterstützung durch einen Integrationsberater bzw. einen Job Coach zur Aufnahme und Sicherung eines Arbeitsverhältnisses
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§49 SGB IX)
Unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitslebenversteht man die dauerhafte, regelmäßige und zeitlich nicht nur wenige Minuten täglich anfallende Unterstützung am Arbeitsplatz. Entscheidend ist, dass der Unterstützungsbedarf nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig anfällt. Grundsätzlich ist dies eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung und nicht die Erledigung der Tätigkeit selbst. Der*die Arbeitnehmer*in ist gegenüber seinem*seiner Arbeitgeber*in verpflichtet, seine Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Die schwerbehinderten Menschen müssen also selbst über die am Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation verfügen. >> mehr Information zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Individuelle Eingliederung (SGB IX)
Wenn Sie gerne arbeiten möchten, aber Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da – etwa bei Lernschwierigkeiten oder im Umgang mit Gruppenarbeit. Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche und Ziele und finden Wege, wie wir Sie gezielt fördern können.
Wir glauben nicht an Ihre Schwächen, sondern an Ihre Stärken, und helfen Ihnen, Vertrauen in Ihre eigenen Fähigkeiten zu gewinnen. Die Finanzierung erfolgt je nach Situation über passende Kostenträger wie die Agentur für Arbeit, Eingliederungshilfe, Jugendamt oder Reha-Träger.







