Betrieblicher Berufsbildungsbereich (§57 SGB IX)
Dies ist ein Angebot für junge Menschen mit klassischer Werkstattempfehlung (WfbM - Werkstatt für behinderte Menschen), die einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen. Der Betriebliche Berufsbildungsbereich bietet die Möglichkeit beruflicher Orientierung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Die Dauer beträgt in der Regel 27 Monate. Im ersten Jahr können bei Betriebserprobungen die eigenen Stärken am Arbeitsplatz erlebt werden. Im zweiten Jahr werden die erlernten Fähigkeiten dann in einem ausgewählten Betrieb gefestigt, damit die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich werden kann. >> mehr Infomationen zum Betrieblichen Berufsbildungsbereich
Betrieblicher Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX)
Wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, aber lieber auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt beschäftigt sein wollen, dann können Sie in Niedersachsen das Budget für Arbeit beantragen. Mit dem betrieblichen Arbeitsbereich bieten wir Menschen mit Behinderung durch Durchführung von Praktika Unterstützung bei der Orientierung und Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes mit dem Ziel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen, die durch das Budget für Arbeit gefördert wird. >> mehr Infomationen zum Betrieblichen Arbeitsbereich
Unterstützte Beschäftigung (§55 SGB IX)
Unterstützte Beschäftigung ist eine ambulante Organisationsform der beruflichen Rehabilitation und der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben.
Im Gegensatz zu traditionellen Rehabilitationsmaßnahmen setzt Unterstützte Beschäftigung auf
- individuelle Unterstützung
- das Erstellen eines dynamischen, individuellen Fähigkeitsprofils
- Assessment in betrieblichen Realsituationen
- aktive, individuelle Arbeitsplatzakquisition
- direkte Unterstützung der Qualifizierung und Inklusion in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durch Job Coaching
- eine intensive Beratung und konkrete personelle Unterstützung durch einen Integrationsberater bzw. einen Job Coach zur Aufnahme und Sicherung eines Arbeitsverhältnisses
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§49 SGB IX)
Unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitslebenversteht man die dauerhafte, regelmäßige und zeitlich nicht nur wenige Minuten täglich anfallende Unterstützung am Arbeitsplatz. Entscheidend ist, dass der Unterstützungsbedarf nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig anfällt. Grundsätzlich ist dies eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung und nicht die Erledigung der Tätigkeit selbst. Der*die Arbeitnehmer*in ist gegenüber seinem*seiner Arbeitgeber*in verpflichtet, seine Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Die schwerbehinderten Menschen müssen also selbst über die am Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation verfügen. >> mehr Information zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Jobcoaching(AP)
Seit 2014 bietet der Fachdienst zur beruflichen Eingliederung das JobcoachingAP zur Sicherung von Arbeitsplätzen an. Das Angebot ist für Personen, die aufgrund einer Behinderung - egal ob körperlich, geistig oder psychisch - Unterstützung benötigen. Unsere Mitarbeiter haben eine sozialpädagogische Ausbildung oder Zusatzqualifikation, um in der Arbeitsplatzsicherung mit Menschen mit Unterstützungsbedarf zusammenzuarbeiten. Die Unterstützungsangebote des Jobcoachings können ganz unterschiedlich sein und orientieren sich an den Bedarfen der unterstützten Person. Es kann sich z.B. handeln um:
- Unterstützung bei Gesprächen sowie Konfliktlösung mit Vorgesetzten und Kolleg*innen
- Unterstützung bei der Einarbeitung von neuen Aufgaben oder Tätigkeitsbereichen
- Arbeitsplatzstrukturierung
- Problemlösung am Arbeitsplatz
- Unterstützung beim Wiedereinstieg nach längerer Krankheitsphase
- Unterstützung bei einer drohenden Kündigung.
Das JobcoachingAP dient der Sicherung eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und kann somit erfolgen, wenn ein Arbeitsvertrag besteht. Durch das JobcoachingAP möchten wir Personen mit Unterstützungsbedarf eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Die Begleitung durch unsere Jobcoaches erfolgt direkt im Betrieb. So sollen die Arbeitnehmer*innen die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Tätigkeit nach einer festgelegten Zeit selbstständig ausführen zu können. Das Ziel des JobcoachingAP ist, die Person mit Unterstützungsbedarf zu eigenen individuellen Handlungsmöglichkeiten zu befähigen. Hierzu werden alle am Arbeitsprozess beteiligten Personen einbezogen, um gemeinsam Strategien zur Verbesserung der Arbeitssituation zu entwickeln. Gerne klären wir mit Ihnen gemeinsam Ihren Unterstützungsbedarf und beraten Sie zur Beantragung des JobcoachingAP. Wir arbeiten auf der Grundlage von Definition, Selbstverständnis und den Qualitätsstandards JobcoachingAP des Qualitätsnetzwerks JobcoachingAP der BAG UB. Im Bereich JobcoachingAP werden ausschließlich Fachkräfte eingesetzt, die nach den gültigen Richtlinien JobcoachingAP arbeiten (Link zu den BAG UB-Richtlinien). >> Unser Kompetenzprofil (pdf als Download) >> Informationen Jobcoaching zum Ausdrucken
Individuelle Eingliederung (SGB IX)
Wenn Sie zu den Menschen gehören, die Unterstützung im Arbeitsleben benötigen, aber trotzdem gerne arbeiten wollen, dann bieten wir Ihnen unsere Zusammenarbeit an. Wir unterstützen Sie, wenn Sie es zum Beispiel schwer haben in Gruppen zu arbeiten oder Lernschwierigkeiten haben. Wir sprechen über Ihre Wünsche, Sorgen und Probleme und suchen nach Möglichkeiten, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Die Kostenträger für diese Unterstützung können sehr unterschiedlich sein. Es kann die Agentur für Arbeit sein, die Eingliederungshilfe, das Jugendamt oder Reha-Träger. Wir glauben nicht an Ihre Schwächen, sondern an Ihren Stärken und wollen Ihnen das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten vermitteln. >> mehr Informationen zur Individuellen Eingliederung







