
Schulbegleitung, Einzelfallhilfe, Schulassistenz oder Integrationshilfe.
Welchen Begriff man auch wählt, die Tatsache bleibt: Manche Kinder benötigen zur Bewältigung des Schulbesuchs eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung.

Wir setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit
unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Wünsche die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Eine Schulassistenz übernimmt individuell unterstützende Aufgaben innerhalb des Kindergartens, der Schule sowie an Hochschulen (z.B. bei der sozialen Integration, im Bereich der Pflege, Mobilität und Selbständigkeit oder im Beriech pädagogisch unterstützender Aufgaben.

Die Leistung Schulassistenz findet in der Regel im gesetzlichen Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe statt (§ 112 SGB IX und § 35a SGB VIII). Die Kosten hierfür werden von Sozial- oder Jugendhilfeträgern übernommen. Steht im Einzelfall die medizinische oder pflegerische Versorgung im Vordergrund, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten (SGB V).
Wir orientieren uns an den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII).