
„Ich kann Dinge tun, die du nicht kannst, du kannst Dinge tun, die ich nicht kann. Gemeinsam können wir Großes erreichen.“
Mit großem Enthusiasmus unterstützt die Schulassistenz der DRK-inkluzivo Wolfenbüttel gGmbH Kinder und Jugendliche bei der Teilhabe an Bildung. Wir gestalten Assistenzen in Kindertagesstätten, Regel- und Förderschulen bis hin zur Begleitung in Hochschulen im Raum Wolfenbüttel, Braunschweig, Salzgitter und Goslar. Wir gewährleisten eine individuelle, bedarfsorientierte Unterstützung der Klientinnen und Klienten entsprechend des jeweiligen Förderbedarfes. Nach Absprache ermöglichen wir auch Poolinglösungen.

Wir setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit
unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Wünsche die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Eine Schulassistenz übernimmt individuell unterstützende Aufgaben innerhalb des Kindergartens, der Schule sowie an Hochschulen (z.B. bei der sozialen Integration, im Bereich der Pflege, Mobilität und Selbständigkeit oder im Beriech pädagogisch unterstützender Aufgaben.

Die gelungene Kooperation aller Akteure des Systems stellt für uns eine elementare Grundlage für den erfolgreichen Besuch von Bildungseinrichtung dar. Für Sorgeberechtigte, Lehrkräfte und Mitarbeitende steht eine Teamleitung als feste und vertrauensvolle Ansprechperson zur Verfügung. Sie koordiniert die Unterstützung von Anfang an und begleitet diese pädagogisch. Regelmäßige Hospitationen sowie Termine zum fachlichen Austausch werden ebenso durch sie organisiert und moderiert. An Hilfeplangesprächen nehmen sowohl die Schulassistenz als auch die Teamleitung teil. Für die bestmögliche Begleitung unserer Klientinnen und Klienten führen wir jährlich in den Sommerferien eine dreitägige Fortbildung mit unseren Schulassitenzen durch. Mit dieser und bedarfsorientierten Fortbildungen sowie Dienstbesprechungen ermöglichen wir während des Schuljahres eine kontinuierliche Stärkung der Fachlichkeit.
Die Leistung Schulassistenz findet in der Regel im gesetzlichen Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe statt (§ 112 SGB IX und § 35a SGB VIII). Die Kosten hierfür werden von Sozial- oder Jugendhilfeträgern übernommen. Steht im Einzelfall die medizinische oder pflegerische Versorgung im Vordergrund, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten (SGB V).
Wir orientieren uns an den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII).